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Das Protokoll des außerordentlichen Regionstags vom 06.09.2020 wird euch hiermit zur Verfügung gestellt. Gemäß § 9, Ziffer 22 unserer Satzung gilt das Protokoll des Regionstags als genehmigt, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Versendung Einspruch eingelegt wird. Diese Vier-Wochen-Frist beginnt mit dem heutigen Tage und endet entsprechend am 09. Dezember 2020. Über eventuelle Einsprüche beschließt gemäß § 17, Ziffer 5 der o.g. Satzung der Erweiterte Vorstand.

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Bitte richtet eventuelle Einwände an Sven Petters.

Mit sportlichen Grüßen

Sven Petters
Vorsitzender

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